Laut Urteil des EuGH vom 14.10.1999 widerspricht § 33 TP8 Abs 4 GebG der Kapitalverkehrsfreiheit. Im Rahmen des „aktuellen Themas“ setzt sich der Autor - nach einer Wiedergabe der Begründung - mit dieser Entscheidung kritisch auseinander und erörtert die Wirkung des Urteils.
Ersatzbeurkundung