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Zuschreibungspflicht gem § 6 Z 13 vorletzter und letzter Satz EStG idF AbgÄG 1996 (BGBl 1996/97) (Kormesser, ÖStZ 23/1999, 641)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2000/177ÖStZ 2000, 86 Heft 4 v. 15.2.2000

Mit dem AbgÄG 1996 wurde die steuerliche Zuschreibungspflicht für Beteiligungen im Sinne des § 228 Abs 1 HGB in § 6 Z 13 EStG verankert. Die für die Zuschreibungspflicht im vorletzten und letzten Satz von § 6 Z 13 normierten Voraussetzungen erweisen sich jedoch nach Ansicht des Autors bei näherer Betrachtung als problematisch.

Zuschreibung

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