Seit dem 1. 1. 1999 beträgt das Mindeststammkapital bei der Neugründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung grundsätzlich 35.000 Euro. Die Mindeststammeinlage pro Gesellschafter darf den Betrag von 70 Euro nicht unterschreiten. Der Beitrag befasst sich mit der Umstellung auf Euro bei am 31.12. 1998 bestehenden GmbHs und neuen GmbHs mit Gründung nach dem 31. 12. 1998.
Kapital