In einer ausführlichen Abhandlung stellt der Autor Rechtsgrundlagen dar, die für bindende Absprüche über noch nicht verwirklichte Sachverhalte (insbesondere solche in Bescheidform) in Betracht kommen könnten und hält zusammenfassend fest, dass nach österreichischem Recht grundsätzlich kein allgemeiner Rechtsanspruch auf bindende (bescheidmäßige) Vorwegbeurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte bestehe.