Die in den deutschen amtlichen AfA-Tabellenangegebene Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuerlichen Absetzungen für Abnutzung (AfA). Sie berücksichtigt die technische und wirtschaftliche Abnutzung eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebs. Sofern eine Nutzungsdauer im Gesetz nicht vorgegeben ist, können die amtlichen AfA-Tabellen in Österreich als Hilfsmittel bei Ermittlung der Nutzungsdauer herangezogen werden.