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Auslegung des Begriffs „Beteiligungen“

ErlassrundschauÖStZ 2000/125ÖStZ 2000, 50 Heft 3 v. 1.2.2000

EStG 1988: § 6 Z 13
KStG 1988: § 12 Abs 3 Z 2

Im Abgabenänderungsgesetz 1996, BGBl 1996/797, sowie im Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl 1996/201, sind für die Gewinn- und Verlustrealisierung von Beteiligungen steuerliche Sonderregelungen eingeführt worden. Das Bundesministerium für Finanzen gibt im Folgenden seine Rechtsansichten zur Auslegung des Begriffs von Beteiligungen im Sinne dieser Gesetzesänderungen bekannt:

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