EStG 1988: § 6 Z 13
KStG 1988: § 12 Abs 3 Z 2
Im Abgabenänderungsgesetz 1996, BGBl 1996/797, sowie im Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl 1996/201, sind für die Gewinn- und Verlustrealisierung von Beteiligungen steuerliche Sonderregelungen eingeführt worden. Das Bundesministerium für Finanzen gibt im Folgenden seine Rechtsansichten zur Auslegung des Begriffs von Beteiligungen im Sinne dieser Gesetzesänderungen bekannt: