Mit den Verordnungen BGBl II 1999/227, BGBl II 1999/228 und BGBl II 1999/229 wurden Einkünfte- und Vorsteuerpauschalierungen für den Bereich des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler sowie Drogisten eingeführt. Die Verordnung BGBl II 1999/230 idF BGBl II 1999/500 sieht eine Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern vor, die bei allen Einkunftsarten Anwendung finden kann. Sämtliche Verordnungen sind erstmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2000 anzuwenden. Die Individualpauschalierungsverordnung ist letztmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2002 anzuwenden.