In Beantwortung einer schriftlichen parlamentarischen Anfrage wurde seitens des BMF zu Fragen des Vorsteuerabzuges und der Rechnungsberichtigung im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen Stellung genommen. Die Anfragebeantwortung hat über den Anlassfall (Prüfung von Gastwirten) hinausgehende Bedeutung und wird daher auszugsweise wiedergegeben.