Ein in Österreich ansässiger österr Staatsbürger, der Gesellschafter einer deutschen vermögensverwaltenden GmbH ist, deren Aufgabe im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und der sich gleichzeitig an der deutschen GmbH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich sind, begründet hiedurch nach österr Rechtsauffassung keine unechte stille Gesellschaft in Form einer Mitunternehmerschaft (vgl SWK 18/1991 A1 257). Er erzielt aus seiner Beteiligung an der deutschen GmbH daher ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Räumlichkeiten der deutschen GmbH stellen für ihn damit keine Betriebstätten iSd Art 4 DBA-Deutschland dar, sodass alle Einkünfte, die ihm kraft Gesellschafterstellung und kraft der zusätzlich vereinbarten weiteren Ergebnisbeteiligung zufließen, gem Artikel 10a und 11 DBA-D der Besteuerung in Österreich unterliegen.