Der Beitrag behandelt die im Titel genannte Thematik vorwiegend aus der Sicht des Patentgesetzes. Er befasst sich in diesem Zusammenhang mit den Begriffen „freie“ Erfindung - Diensterfindung - „frei gewordene“ Erfindung, der Vergütung von Diensterfindungen sowie den (jeweiligen) rechtlichen Konsequenzen. Nach einer Information zur steuerlichen Behandlung von Diensterfindungen schließt der Beitrag mit Ausführungen zur Gestaltung von Dienstverträgen. Als „Anhang“ eine Checkliste betreffend Klassifizierungen von Erfindungen.