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Abgabenrechtliche Behandlung von Diensterfindungen (Kapferer, ecolex 10/2000, 704)

ÖStZ 2000/1221ÖStZ 2000, 706 Heft 24 v. 15.12.2000

Nach der Definition der „Diensterfindung“ und Ausführungen dazu, wer der originäre Eigentümer der Erfindungen ist (Dienstnehmer oder Dienstgeber) erörtert der Autor die Besteuerung von Diensterfindungen nach folgender - patentrechtlich orientierter - Differenzierung: Arbeitgeber übt sein Aufsichtsrecht aus, Arbeitgeber übt sein Aufsichtsrecht nicht aus.

Ausführung

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