§ 205 BAO idF des Budgetbegleitgesetzes 2001 sieht eine Verzinsung der Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen vor. Gutschriftszinsen sollen nach den Erläuterungen zu diesem Gesetzespaket voll steuerpflichtig, Anspruchszinsen hingegen nicht abzugsfähig sein. Nach Auffassung des Autors sind in der Frage der ertragsteuerlichen Behandlung von Anspruchs- und Gutschriftszinsen zwei Sichtweisen möglich, die im Beitrag erläutert werden.