Teil I der Artikelreihe befasst sich mit dem Beginn und Ende der Bemessungsverjährung in abgabenrechtlicher Hinsicht bei hinterzogenen zu veranlagenden Ertragsteuern. Behandelt werden folgende Unterthemen: Allgemeiner Beginn der Bemessungsverjährungsfrist für die endgültige Abgabenfestsetzung der hinterzogenen zu veranlagenden Ertragsteuern, Verschiebung des Beginns der Bemessungsverjährungsfrist gemäß § 209 Abs 1 BAO und Verschiebung des Beginns der Bemessungsverjährungsfrist gemäß § 208 Abs 1 lit d BAO in den Fällen des § 200 BAO durch die Erlassung vorläufiger Bescheide nach hinten.