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Praxisfallen bei Selbstanzeigen (Wolf, FJ 10/2000, 294)

ÖStZ 2000/1201ÖStZ 2000, 704 Heft 24 v. 15.12.2000

§ 29 FinStrG steckt nach Ansicht des Autors „voller Tücken“, sodass viele Selbstanzeigen aus formalen Gründen nicht als ordnungsgemäß nach den Regeln des § 29 FinStrG anerkannt würden, womit die beabsichtigte Straffreiheit ins Leere gehe. Mit dem Ziel, „Praxisfallen aufzudecken“, befasst sich der Autor mit den Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Selbstanzeige: Tätige Reue durch Entrichtung der Abgaben, präzise Angaben der Details, Behördenzuständigkeit, Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige und expliziten Täterbenennung. Abschließend stellt er die Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßen Selbstanzeigen dar.

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