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Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts: Unvereinbarkeit der Innentheorie mit der Rechtsprechung von VwGH und VfGH

Mag. Robert KaufmannÖStZ 2000/1190ÖStZ 2000, 695 Heft 24 v. 15.12.2000

Eine in der Lehre unter dem Titel „Innentheorie“ vertretene Auffassung zu§ 22 BAOist, dass es sich um keine Regelung mit eigenständigem normativem Gehalt handle, sondern um einen bloßen Interpretationshinweis. Da mit dieser Theorie nunmehr auch verstärkt in Abgabenverfahren argumentiert wird, war eine Auseinandersetzung hiemit auch für einen Steuerpraktiker geboten.

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