Eine in der Lehre unter dem Titel „Innentheorie“ vertretene Auffassung zu§ 22 BAOist, dass es sich um keine Regelung mit eigenständigem normativem Gehalt handle, sondern um einen bloßen Interpretationshinweis. Da mit dieser Theorie nunmehr auch verstärkt in Abgabenverfahren argumentiert wird, war eine Auseinandersetzung hiemit auch für einen Steuerpraktiker geboten.