In den nachfolgenden Musterfallbeispielen soll dargestellt werden, dass durch eine effiziente Zusammenarbeit verbunden mit einer ökonomischen Koordination zwischen den LohnsteuerprüferInnen und den BetriebsprüferInnen ein Prüfungsfall abgabenrechtlich umfassender und somit sachgerechter abgewickelt werden kann, als bisher vermutet wurde. Entscheidend ist, dass das Prüfungsorgan abgabenübergreifend und vernetzt denkt und nicht nur ausschließlich die „eigene“, zu prüfende Abgabe im Visier hat. In den nachfolgenden Beispielen sollen daher auch nicht die rechtliche Würdigung und Lösung im Vordergrund stehen, sondern vielmehr der Umstand, dass durch die Zusammenarbeit zwíschen den Prüfungskörpern (Lohnsteuerprüfung, Betriebsprüfung) Synergieeffekte entstehen können.