Das DBA zwischen Österreich und Usbekistan wurde am 14. 6. 2000 in Taschkent unterzeichnet. Die Autorin stellt die wichtigsten Bestimmungen (Anwendungsbereich u. Begriffsdefinitionen, Zuteilungsregeln, Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung u. Auslegung des Abkommens) zusammengefasst dar.
Bestimmung