Nach einer Chronik der Rechtsentwicklung behandelt der Verfasser die einzelnen Tatbestände des § 103 EStG (Zuzug, Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kunst, öffentliches Interesse und Bescheid des BMF) und den Umfang der Begünstigung. Seines Erachtens ist die sachliche Rechtfertigung der Zuzugsbegünstigung fraglich.
Begünstigung