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Umsatzsteuer für Sprachkurse (P.Wundsam, SWK 27/2000, S 671)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2000/1135ÖStZ 2000, 658 Heft 22 v. 15.11.2000

Nach der bisherigen Rechtsprechung des VwGH aber auch nach der Praxis der Finanzverwaltung ist die Befreiungsbestimmung in § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG 1994 für Privatschulen restriktiv auszulegen. Dadurch entsteht nach Ansicht des Autors ein nicht zu vernachlässigender Wettbewerbsnachteil für Kursveranstalter, die nur selektiv einzelne Fachrichtungen und nicht den gesamten Lehrplan einer öffentlichen Schule anbieten.

Privatschule

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