Besprechung des Erkenntnisses vom 15.03.2000, mit dem der VfGH diejenigen Bestimmungen des § 30 Abs 8 EStG aufgehoben hat, die den Kreditinstituten die Verpflichtung zum Abzug, zur Abfuhr und zur Haftung für die Spekulationsertragsteuer auferlegen.
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