Mit der Steuerreform 2000 hat der Gesetzgeber den Typus der gemischten Rente eingeführt, die es ermöglicht, Renten künftig in einen Kaufpreisteil und einen Unterhaltsteil aufzuspalten und der entsprechenden Besteuerung zu unterziehen. Der Autor befasst sich mit dem dazu ergangenen Erlass des BMF vom 14.12.1999.
Kaufpreis