Besprechung des Erkenntnisses des VwGH vom 20.06.2000, 98/15/0169, 0170, wonach Luxuswohnungen einer GmbH zu deren außerbetrieblichem Bereich gehören können. Nützt der Gesellschafter-Geschäftsführer eine solche Luxuswohnung, dann kann bei ihm außerdem eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.
Erkenntnis