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Ist die Wiener Abgabenberufungskommission ein Gericht im Sinne des Artikels 234 EGV? (W. Loukota, FJ 9/2000, 264)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2000/1070ÖStZ 2000, 653 Heft 22 v. 15.11.2000

Nach Artikel 234 EGV haben nur „Gerichte“ der Mitgliedstaaten das Recht, dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der Verfasser kommt in seiner Studie der Anforderungen an die Gerichtseigenschaft im Lichte der Rechtsprechung des EuGH zum Ergebnis, dass seines Erachtens die besseren Argumente wohl eher dafür sprechen, dass der EuGH der Wiener Abgabenberufungskommission die Gerichtseigenschaft im Falle eines Vorabentscheidungsantrages nicht verweigern würde.

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