Ausgehend von seiner Anmerkung, dass bei verlustbringenden Liebhabereitätigkeiten regelmäßig vorläufige Bescheide ohne geeignete Begründung des dabei der Abgabenbehörde eingeräumten Ermessens ergehen würden und der Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Bescheide gemessen an den Erfordernissen des § 93 BAO, diskutiert der Autor die Ermessensermächtigung des § 200 BAO.
Ermessen