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Liechtensteinische Personalgestellung (EAS 1683 v 10. 7. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-LiechtensteinÖStZ 2000/1015ÖStZ 2000, 608 Heft 20 v. 15.10.2000

Errichtet ein Grazer Unternehmen in einem deutschen Lagerhaus eine computerunterstützte Regaleinrichtung und wird in diesem Zusammenhang ein in der Nähe von Graz wohnhafter Leiharbeiter eines liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmens in Deutschland eingesetzt, dann ist vorweg zu klären, ob diese (ungewöhnliche) Konstruktion im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise steuerlich anzuerkennen ist, oder ob als wahrer Arbeitgeber das österr Unternehmen und nicht das liechtensteinische Personalgestellungsunternehmen anzusehen ist.

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