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Abkommensberechtigung einer zypriotischen IBC (EAS 1664 v 29. 5. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-ZypernÖStZ 2000/980ÖStZ 2000, 496 Heft 18 v. 15.9.2000

Die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft in einem DBA-Partnerstaat Österreichs ansässig und folglich berechtigt ist, die Vorteile des DBA mit diesem Staat in Anspruch zu nehmen, ist in erster Linie von der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates zu beurteilen. Erteilt Zypern einer in seinem Land ansässigen Kapitalgesellschaft unter ausdrücklicher Berufung auf die Bestimmungen des Art 4 DBA-Zypern eine Ansässigkeitsbescheinigung, dann müssen besondere Gründe vorliegen, um einer solchen amtlichen Bescheinigung die steuerliche Anerkennung in Österreich zu versagen. Einer dieser Gründe könnte sein, dass festgestellt wird, dass sich die Geschäftsleitung der zypriotischen Gesellschaft nicht in Zypern sondern in Österreich befindet. In diesem Fall wäre die zypriotische Gesellschaft gem Art 4 Abs 3 conv cit in Österreich ansässig. Dies wird idR zu vermuten sein, wenn es sich bei der zypriotischen Gesellschaft um eine Briefkasten-Tochtergesellschaft einer österr Kapitalgesellschaft handelt. Der bloße Umstand, dass die zypriotische Gesellschaft mit ihrem Welteinkommen in Zypern nur mit einem Steuersatz von 4,25% besteuert wird, berechtigt hingegen noch nicht, einer zypriotischen Ansässigkeitsbescheinigung die Anerkennung zu versagen. (SWI 2000, 294)

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