Das am 26. 7. 2000 in Wien unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland wird - vorbehaltlich seiner Ratifizierung - gem seinem Art 29 Abs 1 voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2002 erstmals Anwendung finden und damit das alte Abkommen vom 8. 10. 1963BGBl 1964/55, idF des Protokolls vom 21. 9. 1970BGBl 1972/110, ablösen. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.