Im Fall Verkooijen hatte der EuGH eine mögliche Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit durch eine direkte Besteuerung zu prüfen (Urteil vom 06.06.2000, C-35/98 ). Er kam zum Ergebnis, dass die Versagung des Dividendenfreibetrages bei der Besteuerung von Dividenden, die von im Ausland ansässigen Gesellschaften stammen, eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellt.
Dividende