Ausgangspunkt der Problemstellung ist, dass ein in Österreich nicht ansässiges Unternehmen seine Produkte über Internet zum Kauf anbietet. Der Beitrag geht der Frage nach, ob durch das Anbieten derartiger Leistungen über Internet in Österreich eine Betriebsstätte begründet wird. Gegenstand ist weiters die Problematik der Betriebsstättengewinnermittlung.
Ertragssteuer