Die letzte Änderung des EStG durch das BGBl I 2000/29 brachte im § 37 eine neue Möglichkeit einer Steuerermäßigung für Künstler und Schriftsteller. Ab der Veranlagung 2000 besteht die Möglichkeit, Gewinne aus künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeit über Antrag auf das laufende Jahr und die beiden letzten Jahre gleichmäßig zu verteilen.
Ermäßigung