Dellinger befasste sich in RdW 2000, S 325 ff, mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses von der so genannten „Going-concern-Prämisse“ (§ 201 Abs 2 Z 2 HGB) aus- und abzugehen sei. Der Autor setzt sich mit den im genannten Beitrag vertretenen Aussagen kritisch auseinander.
§ 201 HGB