Am 14. 7. 2000 hat der Deutsche Bundesrat dem Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung - Steuersenkungsgesetz - seine Zustimmung erteilt. Nachdem der Deutsche Bundestag bereits am 6. 7. 2000 den Gesetzesentwurf in der Fassung beschlossen hatte, die dem Bundesrat vorgelegt wurde, sind die Weichen für eine der umfassendsten Steuerreformen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gestellt. Nach Berechnungen der Bundesregierung wird die Unternehmenssteuerreform allein im Zeitraum 2000-2005 eine steuerliche Bruttoentlastung mit einem Volumen von mehr als DM 85 Mrd bewirken.