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Die Zurverfügungstellung von Unterlagen auf Datenträgern

Die BetriebsprüfungBernhard Kurz, 1, )ÖStZ 2000/893ÖStZ 2000, 493 Heft 17 v. 1.9.2000

Jedenfalls ab 1. 1. 2001 müssen Unterlagen in Form von Druck- oder Exportdateien zur Verfügung gestellt werden können. Die Dateien sind spätestens auf Verlangen der Behörde innerhalb angemessener Frist zu erstellen und mittels gängigen Datenträgern zu übergeben. Es handelt sich um inhaltlich dieselben Unterlagen wie bisher. Auf Systeme oder originäre Datenbestände des Geprüften wird nicht zugegriffen. Diese Vorgangsweise ermöglicht den Einsatz von Prüfsoftware. Durch die Anwendung moderner Prüfungsmethoden steigen Effizienz und Effektivität der Betriebsprüfung.

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