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Hauptwohnsitzbefreiung bei Erwerbsgesellschaften

ErlassrundschauÖStZ 2000/885ÖStZ 2000, 458 Heft 17 v. 1.9.2000

EStG 1988: § 30, BAO: § 24

Erwerbsgesellschaften (OEG, KEG) stellen ertragsteuerlich keine Steuersubjekte dar. Steuerlich wird für Zwecke der Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf die Gesellschafter „durchgegriffen“. Soweit Erwerbsgesellschaften betrieblich tätig werden, stellen sie Mitunternehmerschaften iSd § 23 Z 2 EStG dar.

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