EStG 1988: § 24 Abs 6, § 37 Abs 5
Widerspruchsrechte hinsichtlich wesentlicher geschäftlicher Dispositionen, wie sie zB Entscheidungen betreffend die Rechtsform, die Errichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen, das Eingehen von Beteiligungen, Dispositionen über wesentliches Anlagevermögen und wesentliche Entscheidungen im Bereich der beschäftigten Arbeitnehmer betreffen, gehen nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ohne Zweifel über jenes Ausmaß hinaus, das der Beteiligung iSd § 37 EStG den Charakter einer bloß kapitalistischen verleiht.