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Die Einführung der IRAP (= Imposta Regionale sulle Attività Produttive) in Italien (Gantz/Gramaccia, SWI 6/2000, 270)

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2000/855ÖStZ 2000, 427 Heft 16 v. 15.8.2000

Mit 1. 1. 1998 trat in Italien eine neue Steuer, die IRAP, in Kraft. Mit dem Ersetzen einer Vielzahl von Abgaben durch diese IRAP mit einer einzigen und dazu breiten Bemessungsgrundlage erwartet sich die italienische Finanzverwaltung eine Verbesserung der Effizienz in der Abgabeneinhebung.

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