Mit Erkenntnis vom 22.03.2000, 95/13/0167, hat der VwGH ausgesprochen, dass - für steuerliche Zwecke - die Festlegung des Dienstortes nicht als Teil einer lohngestaltenden Vorschrift anzusehen ist. Im Artikel wird begründet, warum dieses Erkenntnis der Dienstreiseverordnung BGBl II 1997/306, möglicherweise den Boden entzogen hat.
Lohngestaltung