Prozesskostenrückstellungen werden in der Höhe steuerlich anerkannt, als sie im abgelaufenen Jahr wirtschaftlich verursacht wurden; als wirtschaftliche Verursachung gilt allerdings nicht die Erhebung der Klage, sondern erst die einzelnen Prozessschritte. Der Artikel befasst sich vor allem mit den Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung und mit der Höhe der Rückstellung.
Prozesskosten