Mit 1. 4. 1999 ist die Neuregelung der Fremdgeld-Richtlinie (§ 43 RL-BA) in Kraft getreten, die die bisherigen Bestimmungen ersetzt. Demnach hat der Anwalt Sorge zu tragen, dass fremdes Geld immer auf einem Anderkonto eingezahlt wird. Die Autorin behandelt in diesem Zusammenhang in der Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung häufig auftretende Fragen.
Fremdgeld