Die für Abfragen in der Grundbuch- und Firmenbuchdatenbank von den Zugangsprovidern ("Übermittlungs- oder Verrechnungsstellen") dem Bund geschuldeten und von den Zugangsprovidern ihren Kunden weiterverrechneten Gebühren (Verwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren) sind Teil des Entgeltes für die Leistung der Zugangsprovider (keine durchlaufende Posten). Diese weiterverrechneten Gebühren unterliegen damit der USt (Steuersatz 20%). Ein entsprechender Erlass ist seitens des Bundesministeriums für Finanzen in Ausarbeitung.