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Werbung 1: Werbefreiheit für Wirtschaftstreuhänder

Die erste Seite aktuellÖStZ 2000/786ÖStZ 2000, 385 Heft 15 v. 1.8.2000

Werbung und Marketing waren im Berufsstand der Wirtschaftstreuhänder - wie auch bei anderen freien Berufen - traditionell eingeschränkt und reglementiert. Aus Anlass des In-Kraft-Tretens des neuen Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes mit 1. 7. 1999 hat der Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Anfang Juli mehrheitlich den Beschluss gefasst, in Hinkunft auf die bisher vorgesehenen Werbeeinschränkungen zu verzichten. Ab sofort ist daher allen Wirtschaftstreuhändern (selbständigen Buchhaltern, Steuerberatern, Buchprüfern und Wirtschaftsprüfern) - wie bisher auch schon den gewerblichen Buchhaltern und den Unternehmensberatern - jede Werbe- und Marketingmaßnahme erlaubt, die nicht gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.

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