Im Erkenntnis vom 28.03.2000, 94/14/0165, kam der VwGH zum Ergebnis, dass mangels steuerlicher Regelung für die Bildung von Rückstellungen in einem konkreten Streitjahr bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG der handelsrechtliche Rückstellungsbegriff im Sinne des Maßgeblichkeitsprinzips für das Steuerrecht grundsätzlich anzuwenden gewesen ist. Der Beitrag nimmt kurz dazu Stellung.
Rückstellung