Der Europäische Rat in Feira und der zT parallel mit ihm tagende ECOFIN-Rat hat nach zähem Ringen das im Zusammenhang mit dem ECOFIN-Beschluss über den Verhaltenskodex Unternehmensbesteuerung vom 1. 12. 1997 zugleich beschlossene „Koexistenzmodell“ (wahlweise sollte für die Zinserträge nichtansässiger EU-Bürger entweder eine Quellensteuer von mindestens 20% oder ein Informationsaustausch eingeführt werden) fallengelassen und strebt mittelfristig einen generellen Informationsaustausch an.