Veräußert eine US-Gesellschaft ihre Beteiligung an der inländischen Vertriebs-Tochter-GmbH an eine niederländische Kapitalgesellschaft, die ihrerseits diese Anteile noch im selben Wirtschaftsjahr an ihre ebenfalls in den Niederlanden ansässige Tochtergesellschaft weiter veräußert, so unterliegen zwar beide Veräußerungsvorgänge der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 98 Z 8 EStG 1988), doch ist gem Art 13 DBA-USA und Art 14 DBA-Niederlande für beide Veräußerungsvorgänge in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren. Diese Steuerfreistellung würde in Bezug auf den ersten Veräußerungsvorgang nur dann nicht eintreten, wenn die inländische Vertriebs-Tochter-GmbH unter Inanspruchnahme der Vorschriften des Umgründungssteuergesetzes aus einer steuerneutralen Betriebseinbringung hervorgegangen wäre (Art 13 Abs 7 DBA-USA). (SWI 2000, 196)