Reisekosten, die bei der steuerlichen Erfassung von Einkünften einer in Österreich ansässigen Person aus der Verpachtung einer kanadischen Liegenschaft in Kanada steuerlich nicht berücksichtigt wurden, können grundsätzlich bei der Ermittlung der Pachteinkünfte in Österreich berücksichtigt werden. Es bestehen keine Bedenken, die in Kanada erhobene Steuer ungekürzt auf die aliquote österr Einkommensteuer anzurechnen, ohne dass Untersuchungen dahingehend, ob die Nichtberücksichtigung in Kanada zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, angestellt werden müssten. (SWI 2000, 197)