Bestellungen von Waren und Dienstleistungen können per E-Mail erfolgen, die Verwendung elektronischer Signaturen ist rechtlich nicht erforderlich, bringt aber für beide Vertragspartner erhöhte Sicherheit. Im Beitrag wird überlegt, ob elektronisch signierte E-Mails die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs erfüllen.
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