Im Rahmen eines EAS-Verfahrens (EAS 1525 vom 13. 9. 1999) hat das BMF mitgeteilt, dass die DBA-Befreiung von der Kommunalsteuer nur dann eingreifen könne, wenn ein ausländisches Unternehmen inländische Betriebsstätten unterhält, nicht aber, wenn ein österreichisches Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland entsendet. Für den Dienstgeberbeitrag bestehe dagegen überhaupt kein Abkommensschutz. Ausgehend von dieser Rechtsauskunft wird im Beitrag die Anwendbarkeit der österreichischen DBA auf die Kommunalsteuer, den DB und ähnliche Abgaben auf die Arbeitslöhne untersucht.