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Heranziehung der Kreditinstitute zur Einhebung der geplanten SpESt verfassungswidrig (SWK 12/2000, T 57)

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Spekulationsertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2000/657ÖStZ 2000, 314 Heft 12 v. 15.6.2000

Mit Erkenntnis vom 15.03.2000, G 141/99, hat der VfGH jene Bestimmungen des EStG aufgehoben, die bei der geplanten SpESt den Kreditinstituten die Einbehaltung und Abfuhr der Steuer auferlegen. Sollte es nicht noch vor dem In-Kraft-Treten am 1. 10. 2001 zu einer gesetzlichen Neuregelung kommen, wäre die SpESt ab diesem Zeitpunkt von den Depotinhabern selbst mit einem Steuersatz von 25% abzuführen.

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