Forschungs- und Entwicklungskosten sind kostenrechnerisch aufgrund ihrer „Nichtgreifbarkeit“ nur schwierig zu behandeln. Im Artikel wird auf die kostenmäßige Abbildung und Behandlung dieser Leistungen eingegangen, wobei hauptsächlich auf Erfahrungen rekurriert wird, die im Rahmen eines Beratungsprojektes für ein Unternehmen der Orthopädietechnik gewonnen wurden. Die entwickelten Erfassungsmöglichkeiten würden auch für Zwecke des Handels- bzw Steuerrechts zu beachten sein.